Gebührenordnung des Klimabonus e. V.
Stand 24.08.2023
Gruppe | Rücktausch- Gebührensatz | Monats pauschale * | Point Of Sale- Gebühr (POS) * |
Annahmestelle | 5% | 0,00 KB | 0,00 KB |
Wechselstelle | 5% | 0,00 KB | 0,00 KB |
Kompensationsprojekt | 25% | 0,00 KB | 0,00 KB |
Private Teilnehmer*innen | Rücktausch nicht möglich | **0,00 KB | entfällt |
Umlaufsicherungsgebühr:
Die Umlaufsicherungesgebühr fällt an, wenn
- ein digitaler Klimabonus ein Jahr lang nicht weitergegeben wurde und beträgt 0,01% pro Tag (3,65 % pro Jahr).
- ein Klimabonus in Papierform nicht zurückgetauscht wurde, aber seine Gültigkeit verliert.
Er kann durch die Entrichtung der Umlaufsicherungsgebühr von 4% pro Jahr verlängert werden. Ggf. sind in den Regionen auch eine Verlängerung um nur 3 oder 6 Monate möglich.
Verwaltungsgebühr bei Kompensationen: 20%
* reduzierte Gebühren während der Pilotphase bis Februar 2026
** auch nach Februar 2026 gebührenfrei